Willkommen in 2020

Gute Vorsätze, Zielformulierungen, Wünsche und Erwartungen begleiten in der Regel einen Jahreswechsel. Gut, wenn dann Informationen vorliegen, was das neue Jahr bringen wird, um diesen Vorstellungen auch einen realistischen Rahmen zu geben. Was also ist neu in 2020?

Auch dieses Jahr gibt es wieder eine Reihe von Änderungen, die amüsieren, die eine oder den anderen ärgern, finanzielle Vorteile bringen oder etwas daran ändern, wie wir miteinander leben und arbeiten. Ein paar davon wollen wir hier vorstellen.

Des einen Freud, des andren Leid

Das Masernschutzgesetz beispielsweise könnte zu den Veränderung gehören an dem sich manche Geister scheiden, ebenso wie die Wiedereinführung der Meisterpflicht für einige Handwerker. Und auch diese gesetzliche Änderungen wird einige freuen und andere nicht: ab 1. März dürfen „Fahrzeugführende Blitzer-Apps, zum Beispiel auf Smartphones oder in Navigationssystemen, während der Fahrt nicht verwendet werden”. Wer´s doch tut muss mit einem Bußgeld in Höhe von 75 EUR und einem Punkt in Flensburg rechnen. Teuer wird es auch für Autofahrer/innen, die Rettungsgassen verhindern. Bis zu 320 EUR Bußgeld sind möglich.

Spannende Änderungen für alle, die gerne das Rad nehmen

Ab 2020 gibt es ein neues Verkehrsschild, das Autofahrer/innen das Überholen von Zweirädern verbietet. Dort, wo es doch erlaubt ist, muss innerhalb von Ortschaften künftig ein Abstand von mindestens 1,5 Metern und außerhalb von zwei Metern eingehalten werden. Zusätzlich wird es einen Grünpfeil zum Rechtsabbiegen nur für Radfahrer geben. Wird der Verkehr nicht behindert wird auch das Nebeneinanderfahren von Radfahrenden ab 2020 ausdrücklich erlaubt. Das „Zuparken“ von Radwegen soll durch das Parkverbot vor Kreuzungen und Einmündungen verhindert werden: So ist zukünftig das Parken in einem Abstand von bis zu je acht Metern von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten oder bis zu je fünf Metern vom Beginn der Eckausrundung verboten, sofern ein benutzungspflichtiger Radweg vorhanden oder eingezeichnet ist.

Mehr Geld auf dem Konto

Der Mindestlohn steigt wieder ein bisschen auf 9,35 EUR/Std. an, wie auch die Mindestvergütung für Azubis. Es können höhere Verpflegungskosten (Anhebung Spesensatz von 12 auf 14 EUR pro Tag) wie auch Ehrenamtsaufwendungen abgesetzt werden, gleichzeitig sinkt der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um 0,1 auf 2,4%. Wer weniger als 100.000 EUR brutto verdient, wird ab 2020 nicht mehr für die Pflegekosten der Eltern herangezogen und Familien mit niedrigem einkommen bekommen – teils bereits seit Mitte 2019 durch das Starke-Familien-Gesetz mehr staatliche Leistungen. Insgesamt also für Einige etwas mehr auf dem Konto.

Finanzielle Änderungen für Unternehmen und Freiberufler/innen

Anhebung der Kleinunternehmergrenze

Für die vielen Freiberufler/innen und Teilzeitkräfte, die es im Agenturumfeld gibt, mag eine Meldung eine richtig gute sein, denn ab Januar ändert sich die Kleinunternehmergrenze. Durfte bisher der Jahresumsatz nicht über 17.500 EUR kommen, um umsatzsteuerbefreit zu sein, wurde diese Grenze auf 22.000 EUR angehoben. Gut, richtig große Sprünge lassen sich damit immer noch nicht machen, aber für viele eine große Erleichterung und mehr Netto im Portmonee. Wichtig ist ein Hinweis auf den Rechnungen, dass nach § 19 Umsatzsteuergesetz die Pflicht zur Ausweisung der Mehrwertsteuer nicht besteht.

Bietet die Agentur Mitarbeitenden besondere Gesundheitsleistungen an oder bezuschussen diese, steigt der steuerlichen Freibetrag von 500 auf 600 Euro pro Arbeitnehmer und Jahr.  Zusätzlich gibt es Steuerentlastungen bei der Weiterbildung: diese sind künftig auch dann von der Steuer befreit, wenn sie lediglich „die Beschäftigungsfähigkeit des Arbeitnehmers verbessern“ – wie etwa bei Sprach- oder Computerkursen.

Agenturen

Interessant dürfte für Medienunternehmen sein, dass WhatApp nicht länger werbefrei bleiben wird. Eine Werbemöglichkeit mehr – eine weniger: Wenn das Plastiktütenverbot tatsächlich 2020 in Kraft tritt. Da aber der Kassenbon überall verpflichtend wird, wo etwas ge- und verkauft wird, gibt es vielleicht doch eine neue, wenn auch kleine Werbefläche auf der Rückseite?!

Für alle, die mit Schönheit ihr Geld verdienen dürfte interessant sein, dass ab 1. März 2020 Werbung für Schönheitsoperationen, die sich vorrangig an Jugendliche richten, nicht mehr gestattet sind.

Ab dem 12. Juli 2020 gilt die sogenannte P2P-Verordnung (Verordnung (EU) 2019/1150 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten) unmittelbar in den EU-Mitgliedstaaten. Hiervon sollen vor allem Onlinehändler, Hotels, App-Entwickler und andere profitieren, die auf Plattformen und Suchmaschinen angewiesen sind. Der zum Teil undurchsichtigen Geschäftspolitik von Plattformbetreibern werden mit der P2P-VO neue Grenzen gesetzt. So sollen künftig unfaire Geschäftspraktiken– wie etwa unangekündigte AGB-Änderungen, die plötzliche Löschung von Händler-Accounts und unbegründete Herabsetzungen in Ergebnislisten, undurchsichtige Rankings sowie versteckte Meistbegünstigungsklauseln – eingedämmt werden.

Ach ja: Die Abgabe an die Künstlersozialkasse bleibt bei 4,2%.

Zum guten Schluss:

Den Berlinern wurde erneut ein Feiertag geschenkt! Erst letztes Jahr wurde bereits der Weltfrauentag am 8. März zum Feiertag erklärt. Nun bekommen sie am 8. Mai einen weiteren – wenn auch nur für dieses Jahr 2020. Anlass für den zusätzlichen arbeitsfreien Tag ist ein Jahrestag: Am 8. Mai 2020 jährt sich die Befreiung vom Nationalsozialismus und das Ende des Zweiten Weltkriegs zum 75. Mal.

Angesichts aktueller Entwicklungen ein gutes Zeichen!

Eine gute Zusammenstellung aller Änderungen findet sich bei der Stiftung Warentest

https://www.test.de/Neuerungen-in-2020-Das-aendert-sich-im-Jahr-2020-5258773-0/

© Foto und Grafik H. Mews

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